Abschluss & Kosten 1. Ausbildungsteil
Der erste Ausbildungsteil endet nach 350 Kontaktstunden (KT) mit dem Zertifikat "Kursleitung Atem- und Körperfahrung" des Zentrums für Atem- und Körpertherapie Freiburg, sowie des Berufsverbandes BV-ATEM.
Mit Abschluss der Kursleitung Atem- und Körpererfahrung sind die Absolvent:innen berechtigt Gruppen zu leiten und Kursangebote in Atem- und Körpererfahrung anzubieten. Darüber hinaus kann Einzelarbeit in Form von Einzelunterricht, auch auf der Liege, angeboten werden. Weitere Angaben zu der beruflichen Qualifizierung lesen Sie bitte unter Berufsbild.
Während des ersten Jahres erhalten die Teilnehmer:innen begleitend 10 Einzelbehandlungen von den Dozent:innen der Ausbildung, um die Einzelarbeit auf der Liege am eigenen Leib zu erfahren. Die Termine dafür werden außerhalb des Unterrichts vereinbart und müssen gesondert gezahlt werden.
Der erste Teil der Ausbildung umfasst (einschließlich der 10 Einzelbehandlungen) 270 KT. Mit der für die Zulassung zur Ausbildung nötigen Vorerfahrung kommen die Teilnehmer:innen auf insgesamt 350 Ausbildungsstunden.
Im Rahmen des Unterrichts werden für den Abschluss folgende schriftliche Arbeiten betreut:
- das Arbeiten mit Fragebögen
- das Verfassen von Protokollen
- das Erstellen didaktischer Stundenkonzepte
- und das Erstellen eines Kursberichts als Abschlussarbeit
Die Kosten für 260 KT belaufen sich auf 4.200 €, plus 10 Einzelbehandlungen à 70 €. Gesamt 4.900 €. Die Zahlungsvereinbarungen werden im Ausbildungsvertrag geregelt.
Abschluss & Kosten 2. Ausbildungsteil
Der zweite Ausbildungsteil endet nach zusätzlichen 300 Kontaktstunden (KT), insgesamt 650 Ausbildungsstunden mit dem Zertifikat "Atem- und Körperpädagogik/-therapie" des BV ATEM.
Mit Abschluss der Gesamtausbildung sind die Absolvent:innen dazu berechtigt neben der Kurs-/Gruppenleitung, die Einzelarbeit um prozesshaftes Arbeiten zu erweitern. Der Weg zur Weiterqualifizierung über die Teilnahme an verschiedenen Fort- und Weiterbildungsangeboten ist offen. Weitere Angaben zu der beruflichen Qualifizierung lesen Sie bitte unter Berufsbild.
Während des zweiten Jahres müssen die Teilnehmer:innen begleitend 25 Stunden Eigentherapie absolvieren. Wir empfehlen hierfür externe Atem- und Körpertherapeut:innen, die mit Unterstützung der Ausbildungsleitung gesucht werden. Die Eigentherapie ermöglicht es Erfahrungen zu vertiefen und Begleitung für den persönlichen Prozess während der Ausbildungszeit zu finden. Die Termine hierfür müssen individuell mit den begleitenden Therapeut:innen vereinbart werden. Die Kosten richten sich nach den Gebühren der jeweiligen Anbieter:innen.
Im Rahmen des Unterrichts werden für den Abschluss folgende schriftliche Arbeiten betreut:
- das Arbeiten mit Fragebögen
- das Verfassen von Protokollen und Behandlungsberichten
- das Erstellen eines Behandlungsberichtes über 10 Sitzungen mit einer Probandin/einem Probanden für den Abschluss
Die Kosten für 275 KT belaufen sich auf 4.400 €, dazu kommen die Kosten für die Einzelsitzungen bei externen Therapeut:innen. Die Zahlungsvereinbarungen werden im Ausbildungsvertrag geregelt.
Die Gesamtausbildung am ZfAKT kostet damit 9.300 €. Dazu kommen die ganz individuellen Kosten für die Vorerfahrung, sowie 25 Einzeltherapiesitzungen während des zweiten Ausbildungsteils.
Beide Ausbildungsteile können jeweils nur als Ganzes gebucht werden und werden in monatlichen Raten zuzügl. einer einmaligen Aufnahmegebühr zum Ausbildungsbeginn beglichen. Die genauen Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Ausbildungsvertrag.
Info für Interessent:innen aus der Schweiz
Unsere Schule ist für Interessent:innen der Atem- und Körpertherapie geeignet, die die Ausbildung für ihre persönliche Entwicklung machen möchten oder für diejenigen, die die Ausbildungsinhalte in einen bereits bestehenden Beruf integrieren und sich fortbilden wollen. Ebenso ist die Ausbildung geeignet für Interessent:innen, die keine Krankenkassenanerkennung anstreben.
Wer die Höhere Fachhochschulprüfung in der Schweiz anstrebt, müsste zusätzlich zur Ausbildung den Tronc commun und das Gleichwertigkeitsverfahren absolvieren.